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   BGH, 28.06.2023 - XII ZB 81/23   

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https://dejure.org/2023,19203
BGH, 28.06.2023 - XII ZB 81/23 (https://dejure.org/2023,19203)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2023 - XII ZB 81/23 (https://dejure.org/2023,19203)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - XII ZB 81/23 (https://dejure.org/2023,19203)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsreife von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) im Wertausgleich bei der Scheidung; Bezug einer Vollrente wegen Alters durch den ausgleichsberechtigten Ehegatten; Einkommensanrechnung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausgleichsreife von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) im Wertausgleich bei der Scheidung; Bezug einer Vollrente wegen Alters durch den ausgleichsberechtigten Ehegatten; Einkommensanrechnung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich - und die Grundrenten-Entgeltpunkte für langjährige Versicherung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundrenten-Entgeltpunkte bei Scheidung: Wertausgleich trotz Vollrente und Einkommensanrechnung ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Grundrenten-Entgeltpunkte: Ausgleich bei Bezug von Vollrente durch den ausgleichsberechtigten Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3241
  • MDR 2023, 1119
  • FamRZ 2023, 1540
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22

    Ausgleich des Anrechtes aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 81/23
    Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) sind im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig auch dann ausgleichsreif, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht und es nach seinen aktuellen Verhältnissen zu einer Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI käme (Fortführung von Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22, FamRZ 2023, 761).

    a) Zutreffend ist das Oberlandesgericht allerdings davon ausgegangen, dass es sich bei dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (§ 76 g SGB VI) um ein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Anrecht handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - FamRZ 2023, 761 Rn. 8 ff. mwN).

    Dieser stellt ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb weder den allgemeinen Entgeltpunkten hinzugerechnet noch solchen im Rahmen einer Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (§ 120 f Abs. 2 Nr. 3 SGB VI; vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - FamRZ 2023, 761 Rn. 25).

    Denn selbst wenn es nach den aktuellen Verhältnissen des Ehemanns zu einer Einkommensanrechnung käme, kann sich dies jährlich ändern (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - FamRZ 2023, 761 Rn. 21 f. mwN).

    Da sich Art und Höhe der zu berücksichtigenden Abzüge wie beispielsweise hinzutretende Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen (§ 33 b EStG) jährlich ändern können, bieten die vom Oberlandesgericht allein anhand von errechneten Versorgungsbezügen angestellten Erwägungen keine ausreichende Anknüpfung für die Ermittlung eines (dauerhaft) anzurechnenden Einkommens und somit für die Annahme, der Ausgleich werde sich dauerhaft nicht zugunsten der ausgleichsberechtigten Person auswirken (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - FamRZ 2023, 761 Rn. 23 mwN).

  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZB 81/23
    Zwar kann die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Versorgungsausgleichs entfallen, wenn bei dem Ausgleichspflichtigen eine Anrechtskürzung erfolgt, ohne dass sich dies entsprechend im Erwerb eines selbständigen Anrechts für den Ausgleichsberechtigten auswirkt, und somit der Ausgleichspflichtige ein Opfer erbringt, das im Ergebnis seinen Zweck verfehlt (BVerfGE 153, 358 = FamRZ 2020, 1078 Rn. 50 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23

    Absehen von Versorgungsausgleich bei Anrecht aus Grundrentenzuschlag für

    aa) Der Zuschlag nach § 76g SGB VI stellt ein nach § 2 VersAusglG auszugleichendes Anrecht dar (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 8; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 7).

    Auch im hier vorliegenden Fall, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht, kann - selbst im Falle einer Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI - nicht davon ausgegangen werden, dass der Ausgleich sich auch künftig nicht zugunsten des Ausgleichsberechtigten auswirkt, dies vor dem Hintergrund der jährlichen Prüfung der Einkommensanrechnung und insbesondere den berücksichtigungsfähigen Sonderausgaben, individuellen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen, wobei sich etwa Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen (§ 33b EStG) jährlich ändern können (BGH, Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 8 ff.).

    aa) Entgeltpunkte für langjährige Versicherung stellen ein eigenständiges Anrecht dar, das im Versorgungsausgleich gesondert intern zu teilen ist und deshalb den allgemeinen Entgeltpunkten weder hinzugerechnet noch im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG gegenübergestellt werden darf (BGH, Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 360/22, juris, Rn. 25; Beschluss v. 01.03.2023 - XII ZB 444/22, juris, Rn. 14; Beschluss v. 28.06.2023 - XII ZB 81/23, juris, Rn. 14).

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